Leitungsorgane des Kirchenkreises sind die Kreissynode, der Kreiskirchenrat und die/der Superintendent/in. In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Die Kreissynode hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab.
- Sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan.
- Sie beschließt über eine Gebäudekonzeption.
- Sie legt die Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten im Rahmen des von der Landeskirche aufgestellten Planes fest.
- Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen.
- Sie beschließt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung über die Bildung von Regionen.
- Sie wählt den Superintendenten/ die Superintendentin.
- Sie nimmt die weiteren ihr aufgetragenen Wahlen vor.
- Sie bestellt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung die Visitationskommission.
- Sie nimmt die weiteren ihr durch die Verfassung oder durch Kirchengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
(aus der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)