11.03.2013
Kreissynode stärkt Religionsunterricht
Die 10. Tagung der 3. Kreissynode des Kirchenkreises Weimar im Diakonie Landgut Holzdorf fand am Samstag unter der Leitung von Präses Colleen Michler und ihren Stellvertreter Dr. Karlheinz Rümpler statt. Das Kirchenparlament nahm einen Bericht zur Finanzlage entgegen und beschloss die Jahresrechnung 2012. Die Synodalen begrüßten den Beschluss des Kreiskirchenrates, 30.000,- € als Zustiftung für die „Folkard Bremer Stiftung des Kirchenkreises Weimar in der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland“ zur Verfügung zu stellen. Die Folkard Bremer Stiftung, die sich ursprünglich nur auf die Kirche in Bechstedtstraß bezog, will nun durch die Zustiftung und die Erweiterung ihres Stiftungszweckes kirchliche Baudenkmäler im ganzen Kirchenkreis Weimar unterstützen.
Die Synodalen nahmen außerdem Praxisberichte zum Religionsunterricht entgegen. Der Kirchenkreis Weimar stellt 4,3 Mitarbeiterstellen aus seinem Budget zur Verfügung. Deswegen informierte sich das Kirchenparlament über die Situation des Religionsunterrichtes in der Region. Die steigende Nachfrage nach dem Religionsunterricht lässt auf dessen wachsende Akzeptanz schließen. An Thüringer Schulen ist der Religionsunterricht staatliches Lehrfach. Der Religionsunterricht, der im Kirchenkreis Weimar von ca. 20 % der Schülerinnen und Schüler besucht wird, ist ein Angebot für alle, das nicht nur von Kindern aus christlichen Familien genutzt wird. Dem wachsenden Bedarf an Religionsunterricht decken zur Zeit Pfarrer, Pastorinnen, Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und staatliche Lehrkräfte gemeinsam. „Es gibt nicht nur ein Recht auf Mathe, sondern auch ein Recht auf religiöse Bildung“, führt Superintendent Herbst in seinem Bericht zur Lage im Kirchenkreis Weimar aus.
Einen Bericht über die finanzielle Situation der Kirchengemeinden beantragten die Kirchenältesten aus dem Kirchspiel Mellingen. Die Auswirkungen des neuen Finanzgesetzes innerhalb der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands führen zwar zu einer stärkeren Eigenverantwortung der Kirchenkreise und Kirchengemeinden und zielen auf einen solidarischen Ausgleich in der Region ab, der bisher gelungen sei. Allerdings stellt das Finanzgesetz die Gemeindekirchenräte auch vor große Herausforderungen. Kleine Kirchengemeinden in der ländlichen Region, mit z. B. unter 200 Gemeindegliedern können ihre Aufgaben faktisch alleine nicht mehr finanzieren. Die Bildung von Kirchengemeindeverbänden oder auch Fusionen können hier unterstützen.
Beschlüsse fassten die Synodalen zur Klinikseelsorge. Kirchliches Handeln müsse sich insbesondere auch für Menschen in schwierigen Situationen als hilfreich erweisen. Das muss auch für Patienten in den Krankenhäusern gelten. Der Kirchenkreis stellt zur Zeit hierfür 2 Personalstellen zur Verfügung. Das Kirchenparlament konnte sich aufgrund der finanziellen Lage jedoch nur für eine Verlängerung der Befristung dieser Personalstellen entschließen.
Rückfragen und Kontakt: Superintendent Henrich Herbst Tel. 03643-80 44 73