04.02.2019
Ökumenischer Fernsehgottesdienst zum Jubiläum 100 Jahre Reichsverfassung „Hoffnung und Zukunft“ als Thema in Weimar
Mit einem Ökumenischen Fernsehgottesdienst wird das 100-jährige Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung am kommenden Mittwoch (6. Februar) gefeiert.
Der Gottesdienst mit Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), und Ulrich Neymeyr, Bischof des Bistums Erfurt, beginnt um 12.30 Uhr in der Herderkirche in Weimar und wird live im MDR-Fernsehen übertragen. Ein Gottesdienst in der Herderkirche war vor 100 Jahren Auftakt für die Zusammenkunft der politischen Spitze des Landes.
In Weimar werden Vertreter aller fünf bundesdeutschen Verfassungsorgane zusammenkommen, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Sie feiern den Gottesdienst gemeinsam mit Politikern von Bund, Freistaat und Stadt, Vertretern der Kirchen und der Kirchengemeinde. Die beiden Bischöfe halten gemeinsam die Predigt. Liturg ist Henrich Herbst, Superintendent des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Weimar. „Vor 100 Jahren stand das Bibelwort des Propheten Jeremia ,Ich gebe euch Hoffnung und Zukunft‘ (Jer. 29,11) im Mittelpunkt. Darauf bezieht sich auch unser Leitwort heute: Zukunft, Hoffnung, Zuversicht“, sagt Superintendent Henrich Herbst. Für die musikalische Ausgestaltung des Gottesdienstes sorgen die Evangelische Singschule Weimar unter Leitung von KMD Johannes Kleinjung sowie der Erfurter Domorganist Silvius von Kessel.
Nach dem Gottesdienst werden die Bundespolitiker Demokratieprojekte von Schülerinnen und Schülern besuchen. Am Nachmittag ist eine Festveranstaltung im Nationaltheater geplant.
Hintergrund:
Am 6. Februar 1919 trat die frisch gewählte Nationalversammlung im Nationaltheater Weimar zusammen, um die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands zu erarbeiten. Erstmals waren auch Frauen vertreten. Von der Stadt der großen Denker Goethe, Schiller und Herder erhoffte man sich die geistige Inspiration für dieses Werk abseits der Unruhen auf den Straßen Berlins. Föderales Denken sollte Einzug halten.
Als Verfassungsorgan wird im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind. Die fünf ständigen Verfassungsorgane auf Bundesebene: der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.
Bei Rückfragen: Superintendent Henrich Herbst, 03643-804473